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Allgemeine Einkaufsbedingungen

Rexity Labs UG (haftungsbeschränkt) i. Gr. · Stand: 06.06.2026 · Entwurf zur juristischen Prüfung

Hinweis: Diese Einkaufsbedingungen sind ein Entwurf und werden vor Verwendung durch einen Fachanwalt geprüft.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Verträge der Rexity Labs UG (haftungsbeschränkt) i. Gr. (nachfolgend „Bestellerin") mit ihren Lieferanten und Dienstleistern (nachfolgend „Lieferant"). Sie gelten ausschließlich; abweichende oder ergänzende Bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn die Bestellerin hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Bestellung und Vertragsschluss

(1) Verbindliche Bestellungen erfolgen schriftlich oder in elektronischer Textform. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

(2) Die Annahme einer Bestellung hat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich zu erfolgen. Andernfalls ist die Bestellerin nicht mehr an die Bestellung gebunden.

§ 3 Lieferung und Termine

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Drohende Verzögerungen sind unverzüglich anzuzeigen.

(2) Die Bestellerin kann bei Verzug nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die in der Bestellung vereinbarten Preise sind Festpreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen werden nach vollständiger Leistungserbringung und Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen netto bzw. 14 Tagen mit 2 % Skonto beglichen.

§ 5 Gewährleistung und Mängelrüge

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Mängelrügen können bis zu 10 Werktage nach Entdeckung des Mangels schriftlich erfolgen; im Geschäftsverkehr gemäß § 377 HGB.

§ 6 Haftung des Lieferanten

Der Lieferant haftet für alle aus der Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten entstehenden Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Er stellt die Bestellerin von Ansprüchen Dritter frei, die aus mangelhafter Leistung oder rechtswidriger Lieferung resultieren.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen sind als vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden.

(2) Soweit der Lieferant personenbezogene Daten der Bestellerin verarbeitet, ist vor Beginn der Verarbeitung ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abzuschließen.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Bestellerin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

© 2026 Rexity Labs UG (haftungsbeschränkt) i. Gr.