Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rexity Labs UG (haftungsbeschränkt) i. Gr. · Stand: 06.06.2026 · Entwurf zur juristischen Prüfung
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Rexity Labs UG (haftungsbeschränkt) i. Gr. (nachfolgend „Auftragnehmerin") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Website- und App-Entwicklung, Geschäftsprozess-Automatisierung, KI-gestützte Bot- und Voice-Lösungen, SEO, Recherche, Testing sowie Schulungen.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher werden auf einen abweichenden Vertrag verwiesen.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn die Auftragnehmerin hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Annahme eines vom Auftraggeber unterzeichneten Angebots (Statement of Work / SOW).
§ 3 Leistungen und Mitwirkungspflichten
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. SOW. Die Auftragnehmerin schuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, einen Dienst und keinen Erfolg (Dienstvertrag gem. § 611 BGB).
(2) Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin durch zeitgerechte Bereitstellung aller benötigten Informationen, Zugänge, Daten und Freigaben zu unterstützen. Verzögerungen aus Sphäre des Auftraggebers berechtigen zur entsprechenden Verlängerung der vereinbarten Termine.
§ 3a Mitwirkungspflichten bei KI-Leistungen
(1) Soweit der Vertragsgegenstand KI-Modelle, KI-Agenten, RAG-Systeme oder Sprachassistenten umfasst, stellt der Auftraggeber inhaltlich geprüfte Trainings- bzw. Referenzdaten zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Bereitstellung dieser Inhalte berechtigt ist (insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechte Dritter).
(2) Personenbezogene Daten dürfen ohne vorherigen Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages nach Art. 28 DSGVO nicht an die Auftragnehmerin übermittelt werden. Vertraulich klassifizierte Inhalte werden vor Übermittlung als solche gekennzeichnet.
(3) Der Auftraggeber benennt eine fachkundige Person, die Modellausgaben vor produktiver Verwendung prüft und freigibt. Eine ungeprüfte Übernahme von Modellausgaben in betriebskritische Prozesse erfolgt auf eigenes Risiko.
§ 4 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, sind Stundensätze nach Aufwand bzw. Pauschalbeträge in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer maßgeblich.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 5 Termine und Verzug
Termine sind nur verbindlich, sofern sie als verbindlich vereinbart wurden. Bei höherer Gewalt oder Ausfall von Drittanbietern (Hosting, Datenbank, LLM-Anbieter) verlängern sich Termine angemessen.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Auftrag erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck.
(2) An vorbestehenden Werken (Bibliotheken, Frameworks, Templates, internen Tools) der Auftragnehmerin verbleiben sämtliche Rechte bei der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber erhält hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.
§ 6a Spezielle Regelungen für KI-gestützte Leistungen
(1) Ergebnisse von KI-Modellen. Outputs, die im Rahmen der Leistung von KI-Modellen, KI-Agenten oder Sprachassistenten erzeugt werden, stehen dem Auftraggeber zur unbeschränkten Verwendung zur Verfügung — eingeschränkt nur durch zwingende Rechte Dritter sowie Lizenzbedingungen der jeweils eingesetzten Modellanbieter.
(2) Keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit. Die Auftragnehmerin gibt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Modellausgaben. KI-Modelle können fehlerhafte, unvollständige oder erfundene Inhalte erzeugen („Halluzinationen"). Modellausgaben sind vor produktiver Verwendung durch den Auftraggeber zu prüfen. Diese Regelung gilt nur für die KI-Modellausgaben selbst und lässt die Gewährleistung für die Erbringung der Dienstleistung im Übrigen unberührt.
(3) Telemetrie und Plattform-Verbesserung. Zur Qualitätssicherung, Fehleranalyse und Weiterentwicklung der Plattform ist die Auftragnehmerin berechtigt, pseudonymisierte Nutzungs- und Telemetriedaten zu verarbeiten. Personenbezogene Daten werden nach den im /datenschutz beschriebenen Redaktionsregeln entfernt, bevor Daten in Audit- oder Trainings-Pipelines fließen.
(4) Verwendung von Eingaben. Inhaltliche Eingaben des Auftraggebers in das System werden ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistung verwendet. Eine Verwendung für das Training von Drittanbieter-Modellen (z. B. OpenAI, Anthropic) findet ausgeschlossen statt, soweit die jeweilige Anbieter-Konfiguration dies zulässt und der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich genehmigt.
(5) Fair-Use und Missbrauchsschutz. Die Nutzung unterliegt branchenüblichen Fair-Use-Grenzen. Bei missbräuchlicher Nutzung — etwa Umgehung der Rate-Limits, Versuche der Modell-Manipulation („Prompt Injection"), automatisierte Generierung in einem Maße, das die Verfügbarkeit für andere Auftraggeber beeinträchtigt — ist die Auftragnehmerin zur sofortigen Drosselung oder Sperrung berechtigt.
§ 6b Hoch-Risiko-Themen und menschliche Verifikation
(1) Outputs der KI-Systeme zu folgenden Themenbereichen verbleiben in jedem Fall menschlich verifiziert; eine automatische KI-Antwort hat insoweit nur unverbindlichen Charakter:
- verbindliche Preisangaben oder Angebote
- rechtliche Bewertungen, Rechtsberatung oder Vertragsauskünfte
- medizinische, gesundheitliche oder pflegerische Auskünfte
- verbindliche Liefer-, Termin- oder Erfüllungszusagen
- Erstattungs-, Rückzahlungs- oder Kulanzentscheidungen
- Vertragsabschlüsse oder verbindliche Erklärungen gegenüber Dritten
(2) In diesen Themen leitet das System die Anfrage an einen menschlichen Bearbeiter weiter („Handoff"). Eine vorläufige, klar als KI-generiert gekennzeichnete Hinweisantwort bleibt zulässig.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass aus solchen Outputs keine ungeprüften Entscheidungen gegenüber Dritten abgeleitet werden. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden aus einer ungeprüften Übernahme von KI-Outputs in den vorgenannten Themenbereichen.
§ 7 Mängel und Gewährleistung
(1) Für werkvertragliche Leistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist 12 Monate beträgt.
(2) Reproduzierbare Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Auftragnehmerin ist zur Nacherfüllung berechtigt.
§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit die Auftragnehmerin im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet,
schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab.
Eine Übersicht der eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter findet sich auf
/datenschutz und in der
PROCESSORS.md-Liste.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus für mindestens 3 Jahre.
§ 11 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht im Einzelvertrag anders vereinbart.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Auftragnehmerin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Teil II (vorbehalten)
Nutzungsbedingungen der SaaS-Plattform
Status: Dieser Teil wird wirksam, sobald die Auftragnehmerin eine SaaS- Plattform mit Selbstbedienungs-Zugang anbietet (z. B. ein Dashboard, einen Workflow-Editor oder eine direkt nutzbare KI-Schnittstelle für den Auftraggeber).
Solange ein solches Angebot nicht besteht, gelten ausschließlich die in Teil I geregelten Bedingungen für Dienstleistungen. Geplant sind Regelungen zu: Registrierung und Test-Zugang, Vertragsschluss bei Plattform-Nutzung, Verfügbarkeit und Wartungsfenster, Nutzungsrechte an der Plattform, Sperrung und Löschung von Accounts, Fair-Usage-Policy, Support-Stufen, Regulatorische Pflichten (DSA, AI Act) sowie Vertraulichkeit.
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