Erklärung zur Barriere­freiheit

Rexity Labs UG (haftungsbeschränkt) · Stand: 06.06.2026, ergänzt am 03.10.2026 · Entwurf zur juristischen Prüfung

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.rexity.ai veröffentlichte Website der Rexity Labs UG (haftungsbeschränkt)

Die Erklärung wird gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG, in Kraft seit 28. Juni 2025) sowie der zugrundeliegenden EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) bereitgestellt.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist gemäß Selbstbewertung teilweise vereinbar mit den Anforderungen der Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Aktuell identifizierte Barrieren und Einschränkungen:

  • Hero-Videos verfügen über keine Audiodeskription. Eine reine Dekorations-Funktion wird angestrebt; entsprechende Markierung erfolgt.
  • Eingebettete Inhalte aus YouTube (sofern verwendet) bringen Drittanbieter-Steuerelemente mit, die teilweise nicht den WCAG-Vorgaben entsprechen.
  • Fünf Stellen (Website-Check, Startformular des KI-Assistenten, Kontaktformular, Automatisierungs-Check, Demo „Vom Posteingang zum Auftrag") sind durch eine automatische Prüfung gegen Bots geschützt (Cloudflare Turnstile). Sie setzt JavaScript voraus und kann je nach Einstufung durch den Anbieter das Anklicken eines Kästchens verlangen. Nach Angaben des Anbieters erfüllt das Prüf-Element WCAG 2.2 AA; mit Hilfstechnik haben wir es noch nicht selbst geprüft. Wenn Sie die Prüfung nicht nutzen können, erreichen Sie uns ohne sie per E-Mail (info@rexity.ai) oder Telefon (+49 174 2471435).
  • Die Sprachumschaltung (DE/EN) erfolgt clientseitig per JavaScript; Screen-Reader-Nutzern wird ein klar erkennbarer Schalter angeboten, der Sprachwechsel wird jedoch erst nach erneutem Seitenaufruf vollständig vom Assistenztool reflektiert.
  • Einzelne dekorative Animationen lassen sich derzeit nicht über prefers-reduced-motion abschalten — eine Umstellung ist geplant.
  • PDF-Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden, sind ggf. nicht vollständig barrierefrei.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 6. Juni 2026 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt. Vor dem Marketing- Launch wird eine Drittprüfung nach BIK BITV-Test bzw. WCAG-EM Audit beauftragt; die Ergebnisse werden in diese Erklärung eingearbeitet.

5. Feedback und Kontaktangaben

Sie sind auf Barrieren gestoßen oder benötigen Inhalte in einer barrierefreien Alternativform? Bitte melden Sie sich bei uns:

6. Durchsetzungsverfahren

Sollten Ihre Rückmeldungen nicht zufriedenstellend bearbeitet werden, können Sie sich an die Bundesfachstelle Barrierefreiheit wenden:

Für Streitfälle nach dem BGG steht zusätzlich die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz zur Verfügung (schlichtungsstelle-bgg.de).

7. Technische Maßnahmen und Bekenntnis

Wir bauen unsere Inhalte und Anwendungen so, dass sie schrittweise die Anforderungen von WCAG 2.1 AA und EN 301 549 erfüllen. Konkret achten wir auf:

  • Semantisch korrekte HTML-Struktur und klare Überschriftenhierarchie
  • Ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für Fließtext)
  • Vollständige Tastatur-Bedienbarkeit
  • Beschriftete Formularelemente und ARIA-Attribute, wo nötig
  • Alternative Textbeschreibungen für informationstragende Bilder