Claude DSGVO-konform nutzen: EU-Hosting für Betriebe erklärt

Ratgeber · 16. Oktober 2026 · 12 Min. Lesezeit

Laptop mit Chat-Fenster auf einem Schreibtisch, daneben Aktenordner und Vorhängeschloss

Bild teilweise bearbeitet oder KI-generiert; dient nur der Veranschaulichung.

Claude lässt sich in einem Betrieb DSGVO-konform nutzen, aber nicht in jeder Variante. Entscheidend sind drei Fragen: Über welchen Vertrag nutzen Sie das Modell, wer ist Ihr Auftragsverarbeiter, und in welchen Rechenzentren werden die Eingaben verarbeitet? Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede anhand der Bedingungen der Anbieter, Stand: 2. Oktober 2026.

Claude für Unternehmen: App oder gewerblicher Zugang?

Wer „Claude DSGVO“ sucht, meint oft zwei verschiedene Produkte. Das eine ist die App unter claude.ai mit den Tarifen Free, Pro und Max. Das andere sind die gewerblichen Angebote: die Programmierschnittstelle (API) und Claude for Work für Teams. Für beide gelten unterschiedliche Verträge, und genau daran hängt der Datenschutz.

Für die App gelten im Europäischen Wirtschaftsraum die Consumer Terms (Fassung vom 8. Oktober 2025). Sie richten sich an Verbraucher, also an Personen, die überwiegend außerhalb ihres Berufs handeln. Dort sagen Nutzer zu, die Dienste nicht für gewerbliche oder geschäftliche Zwecke zu verwenden. Außerdem darf Anthropic Eingaben zum Training seiner Modelle verwenden, solange Sie das nicht in den Kontoeinstellungen abschalten.

Für die gewerblichen Angebote gelten die Commercial Terms (Fassung vom 17. Juni 2025). Dort steht: Anthropic darf mit Kundeninhalten aus diesen Diensten keine Modelle trainieren. Das Privacy Center bestätigt das für Claude for Work und die API als Standard. Und die Bedingungen binden einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gleich mit ein.

Verbraucher-App und gewerblicher Zugang im Vergleich

KriteriumVerbraucher-App (Free, Pro, Max)Gewerblicher Zugang (API, Claude for Work)
Gedacht fürPrivatpersonenUnternehmen, Selbstständige, Vereine
Geltende BedingungenConsumer TermsCommercial Terms
Gewerbliche NutzungLaut Bedingungen nicht vorgesehenVorgesehen
Training mit Ihren EingabenJa, solange Sie es nicht abschaltenNein, laut Commercial Terms
Vertrag zur AuftragsverarbeitungNicht Teil der BedingungenÜber das Data Processing Addendum eingebunden

Für einen Betrieb heißt das: Ein privates Pro-Konto, in das Mitarbeitende Kundendaten kopieren, ist kein tragfähiger Weg. Der Einstieg ist ein gewerblicher Zugang, entweder direkt bei Anthropic oder über einen Cloud-Anbieter.

Zwei Türen nebeneinander, eine Wohnungstür und eine Bürotür mit Zutrittsleser
Verbraucher-App und gewerblicher Zugang sehen ähnlich aus, laufen aber über verschiedene Verträge. Bild teilweise bearbeitet oder KI-generiert; dient nur der Veranschaulichung.

Was ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung regelt

Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, verlangt Art. 28 DSGVO einen Vertrag. Er legt Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung fest, die Art der Daten und die Kategorien betroffener Personen. Der Dienstleister darf die Daten nur auf Ihre dokumentierte Weisung verarbeiten, auch bei Übermittlungen in ein Drittland.

Anthropic hat dafür das Data Processing Addendum veröffentlicht (Fassung vom 24. Februar 2025). Es gilt automatisch mit den Commercial Terms; eine gesonderte Unterschrift ist nicht nötig. Darin steht, dass der Kunde Verantwortlicher ist und Anthropic Auftragsverarbeiter. Für Übermittlungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sind die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission einbezogen.

Was der Vertrag nicht leistet, wird oft übersehen:

  • Er ersetzt keine Rechtsgrundlage. Warum Sie die Daten überhaupt verarbeiten dürfen, klären Sie nach Art. 6 DSGVO selbst.
  • Er informiert Ihre Kunden nicht. Der Dienst gehört mit Zweck und Empfänger in Ihre Datenschutzerklärung.
  • Er entscheidet nicht, welche Daten Sie eingeben. Je weniger personenbezogene Daten das Modell bekommt, desto kleiner das Risiko.
  • Er legt den Ort der Verarbeitung nicht von allein auf die EU fest. Das hängt vom gewählten Weg ab.

Drei Wege zu einem Sprachmodell mit Verarbeitung in der EU

Wer nach „DSGVO-konforme KI“ oder „KI DSGVO-konform“ sucht, will meist wissen, wo die Eingaben verarbeitet werden. Es gibt drei Wege, ein großes Sprachmodell gewerblich zu nutzen. Sie unterscheiden sich darin, was der Anbieter zum Ort der Verarbeitung zusagt.

Was jeder Weg zum Ort der Verarbeitung zusagt

KriteriumDirekt beim ModellanbieterAmazon Bedrock mit EU-InferenzprofilMicrosoft Azure OpenAI in der EU-Datenzone
ModelleClaude bei Anthropic, GPT bei OpenAIClaude und weitere ModelleGPT-Modelle
Ort der Verarbeitung laut AnbieterAnthropic: weltweit oder nur USA; OpenAI: Europa nach FreischaltungMehrere EU-Regionen, je nach Region des AufrufsBeliebiger EU-Mitgliedstaat
Auf ein einzelnes Land festlegbarNeinNicht mit dem EU-Profil; für einzelne Modelle über einen eigenen Endpunkt in Stockholm oder IrlandNur mit regionalen Bereitstellungen, die es nicht für jedes Modell gibt
Ihr VertragspartnerAnthropic oder OpenAIAmazon Web ServicesMicrosoft
Zugriff des Modellanbieters auf Ihre EingabenEr ist selbst Ihr AuftragsverarbeiterLaut AWS kein ZugriffLaut Microsoft kein Zugriff

Weg 1: direkt beim Modellanbieter

Bei Anthropics eigener Schnittstelle lässt sich der Ort der Verarbeitung nur begrenzt steuern. Die Dokumentation zur Data residency nennt für den Ort der Modellberechnung zwei Werte: „global“ als Standard und „us“. Als Speicherort für Arbeitsbereiche ist derzeit nur „us“ verfügbar. Eine Einstellung „nur EU“ gibt es dort nicht. Wer Claude direkt nutzt, stützt sich also auf den Vertrag zur Auftragsverarbeitung und die Standardvertragsklauseln, nicht auf einen europäischen Verarbeitungsort.

OpenAI beschreibt für seine Schnittstelle eine Datenresidenz für Europa, die den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz umfasst, mit Speicherung und regionaler Verarbeitung für die meisten Endpunkte. Sie setzt laut Dokumentation eine Freischaltung und eine Zusatzvereinbarung voraus. Für die Suche nach „ChatGPT DSGVO“ gilt außerdem dieselbe Trennung wie bei Claude: Die Verbraucher-App und die gewerblichen Angebote laufen über verschiedene Bedingungen.

Weg 2: Amazon Bedrock mit dem EU-Inferenzprofil

Amazon Bedrock ist der Dienst, über den Amazon Web Services die Modelle verschiedener Hersteller anbietet, darunter Claude. AWS unterscheidet laut Dokumentation drei Arten des Aufrufs: innerhalb einer Region, innerhalb eines geografischen Raums (zum Beispiel EU) und weltweit. Beim geografischen Profil bleiben Eingaben und Antworten laut AWS in diesem Raum, können aber zwischen dessen Regionen wandern.

Für Claude ist in Frankfurt nach der Übersicht von AWS kein Aufruf innerhalb der Region möglich, nur über das EU-Profil oder das weltweite Profil. Die Modellkarte von Claude Haiku 4.5 nennt die Zielregionen: Wer das EU-Profil aus Frankfurt aufruft, landet in Frankfurt, Stockholm, Mailand, Spanien, Irland oder Paris. AWS schreibt dazu ausdrücklich, dass geografische und weltweite Profile keine Datenresidenz in einer einzelnen Region bieten. Wichtig ist auch die Region des Aufrufs: Aus Zürich oder London gehört nach derselben Tabelle die jeweilige Region außerhalb der EU zu den Zielen.

Zum Zugriff schreibt AWS in der Data-protection-Seite, dass die Modellhersteller keinen Zugang zu den Konten haben, in denen die Modelle laufen, und damit auch nicht zu Eingaben und Antworten der Kunden.

Weg 3: Microsoft Azure OpenAI in der EU-Datenzone

Über Microsoft Azure laufen die GPT-Modelle von OpenAI in Microsofts eigener Umgebung. Microsoft schreibt in seiner Datenschutz-Dokumentation, dass Eingaben und Antworten nicht für OpenAI zugänglich sind und nicht zum Training von Basismodellen verwendet werden. Für Bereitstellungen der Art „Data Zone“ in einem EU-Mitgliedstaat gilt: Eingaben und Antworten können in diesem oder jedem anderen EU-Mitgliedstaat verarbeitet werden; gespeicherte Daten bleiben in der gewählten Azure-Geografie.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens nennt die Übersicht der Bereitstellungsarten (Stand August 2026) als Rahmen die „EU Data Boundary“ von Microsoft, die neben EU-Mitgliedstaaten auch EFTA-Staaten wie Norwegen und die Schweiz einschließen kann. Zwei andere Microsoft-Seiten sprechen von EU-Mitgliedstaaten. Wer es genau wissen muss, lässt sich den Verarbeitungsort schriftlich bestätigen. Zweitens zeigt die Regionenübersicht (Stand September 2026) für die Region Germany West Central keine GPT-Chatmodelle als regionale Standard-Bereitstellung. Die dort angebotenen Chatmodelle laufen über die Datenzone.

Europakarte mit sechs kleinen Serverschränken, verbunden durch Lichtlinien
Ein EU-Profil verteilt Anfragen auf mehrere Rechenzentren in verschiedenen Ländern. Bild teilweise bearbeitet oder KI-generiert; dient nur der Veranschaulichung.

„EU“ ist nicht „Deutschland“

Auf vielen Websites steht, eine KI laufe „auf deutschen Servern“. Für die großen Sprachmodelle im üblichen Abrechnungsmodell stimmt das nach den Quellen oben nicht. Das EU-Profil von Amazon Bedrock verteilt Anfragen auf sechs Regionen in sechs Ländern. Die EU-Datenzone von Microsoft umfasst jeden EU-Mitgliedstaat. Eine Zusage, dass die Verarbeitung auf Deutschland beschränkt bleibt, gibt keiner der drei Wege im Standardtarif.

Für die DSGVO macht es keinen Unterschied, ob ein Rechenzentrum in Frankfurt oder in Stockholm steht: Sie gilt in der ganzen Union gleich. Offen bleibt bei Anbietern mit Sitz in den USA die Frage möglicher Zugriffe aus dem Ausland; bewerten Sie sie mit Ihrer Datenschutzberatung. Ein Problem ist es außerdem, wenn die Werbung etwas anderes verspricht als die Technik hält. Schreiben Sie deshalb in Ihre Datenschutzerklärung, was stimmt: Verarbeitung innerhalb der EU, mit dem Namen des Anbieters.

Wer wirklich festlegen muss, in welchem Gebäude die Daten liegen, hat zwei Möglichkeiten. Die eine ist reservierte Kapazität bei einem Cloud-Anbieter, die sich für kleine Betriebe selten rechnet. Die andere ist ein Modell auf einem eigenen Server im Betrieb. Dieser Weg ist ein eigenes Thema mit eigenen Kosten und Grenzen; wie wir ihn umsetzen, steht unter KI-Lösungen auf Ihrem eigenen Server.

Seit August 2026: der KI-Hinweis nach Art. 50

Neben der DSGVO gilt die KI-Verordnung der EU. Ihr Artikel 50 ist seit dem 2. August 2026 anwendbar. Absatz 1 verpflichtet Anbieter, KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so zu gestalten, dass diese Menschen erfahren, dass sie es mit einer KI zu tun haben. Absatz 5 legt fest, wann: klar und erkennbar, spätestens bei der ersten Interaktion.

Für einen Chatbot auf der Website heißt das: Der Hinweis steht, bevor der Besucher die erste Nachricht schreibt, nicht versteckt in der Datenschutzerklärung. Wenn Mitarbeitende selbst Texte mit Claude entwerfen, wissen sie, dass sie eine KI nutzen; dort zählen vor allem die Regeln zu den eingegebenen Daten.

Checkliste: Claude oder ein anderes Modell im Betrieb einführen

Ist Ihr Einsatz sauber aufgesetzt?

So machen wir es selbst: der Assistent auf rexity.ai

Wir bauen KI-Chatbots für Websites und betreiben einen eigenen Assistenten auf rexity.ai. Stand Oktober 2026 antwortet er über Microsoft Azure OpenAI in der EU-Datenzone, also mit einem GPT-Modell. Claude über Amazon Bedrock mit dem EU-Inferenzprofil ist als zweiter Weg vorgesehen, aber noch nicht aktiv. Wir sind Kunde dieser Cloud-Dienste; eine Partnerschaft mit den Herstellern besteht nicht.

Vor der ersten Nachricht steht ein Startformular mit dem KI-Hinweis. Dort geben Besucher ihre E-Mail-Adresse an. Diese Angaben speichern wir als Kontaktanfrage in einer Datenbank in der EU; an das Sprachmodell gehen sie nicht. Das Modell bekommt die Nachricht, den Verlauf der Unterhaltung und das Wissen der Website. Den Inhalt der Unterhaltungen speichern wir nicht in einer Datenbank. Der Verlauf liegt im Browser des Besuchers und lässt sich dort löschen. Die Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.

Denselben Aufbau bekommen Betriebe, für die wir einen Chatbot bauen: KI-Chatbot ab 799 € netto zzgl. MwSt. als Festpreis, mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Unsere Angebote richten sich an Unternehmen; alle Preise netto zzgl. MwSt. Die vollständige Liste steht unter Preise.

Smartphone mit Chat-Fenster, oben ein hervorgehobenes Hinweisfeld, darunter zwei Eingabefelder
Der KI-Hinweis steht vor der ersten Nachricht, nicht im Kleingedruckten. Bild teilweise bearbeitet oder KI-generiert; dient nur der Veranschaulichung.

Häufige Fragen

Ist Claude DSGVO-konform?

Das hängt von der Variante ab. Die Verbraucher-App ist laut Anthropic nicht für gewerbliche Zwecke gedacht. Mit einem gewerblichen Zugang gelten die Commercial Terms samt Vertrag zur Auftragsverarbeitung, und Kundeninhalte werden nicht zum Training verwendet. Ob Ihr Einsatz zulässig ist, hängt zusätzlich von Rechtsgrundlage, Datenarten und Ihrer Datenschutzerklärung ab. Dies ist keine Rechtsberatung.

Gibt es Claude mit Servern in Deutschland?

Nach der Dokumentation von AWS läuft Claude in Frankfurt nicht innerhalb der Region, sondern über das EU-Profil. Aus Frankfurt aufgerufen, verteilt es Anfragen auf Frankfurt, Stockholm, Mailand, Spanien, Irland und Paris. Die Verarbeitung bleibt damit in der EU, ist aber nicht auf ein Land festgelegt. Anthropics eigene Schnittstelle bietet derzeit keinen europäischen Verarbeitungsort an.

Brauche ich für Claude einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Ja, sobald personenbezogene Daten im Spiel sind, etwa Namen oder Anfragen von Kunden. Bei Anthropic ist das Data Processing Addendum Teil der Commercial Terms und gilt ohne gesonderte Unterschrift. Nutzen Sie Claude über einen Cloud-Anbieter, ist dieser Ihr Vertragspartner, und dessen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gilt.

Darf ich Claude Pro im Betrieb verwenden?

Die Bedingungen für die Verbraucher-Tarife im Europäischen Wirtschaftsraum sehen eine gewerbliche Nutzung nicht vor, und Eingaben können zum Training verwendet werden, solange Sie das nicht abschalten. Für betriebliche Arbeit, vor allem mit Kundendaten, ist deshalb ein gewerblicher Zugang der passende Weg.

Ist ChatGPT DSGVO-konform?

Auch hier entscheidet die Variante. OpenAI gibt an, Daten aus der Programmierschnittstelle standardmäßig nicht zum Training zu verwenden, und beschreibt eine Datenresidenz für Europa mit Voraussetzungen. Über Microsoft Azure laufen GPT-Modelle in der EU-Datenzone mit Microsoft als Vertragspartner. Die Verbraucher-App ist davon getrennt zu betrachten.

Welche KI ist DSGVO-konform?

Kein Modell ist von sich aus konform oder nicht konform. Es kommt auf den Vertrag, den Ort der Verarbeitung, die eingegebenen Daten und Ihre eigenen Pflichten an. Ein gewerblicher Zugang mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung und Verarbeitung in der EU ist eine gute Grundlage, ersetzt aber nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls.

Welcher Weg zu Ihrem Betrieb passt, hängt davon ab, welche Daten das Modell sehen soll und wer bei Ihnen damit arbeitet. Wie das bei Ihnen konkret aussieht, klären wir im Gespräch.

Klingt nach Ihrem Betrieb?

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht — wir melden uns zeitnah und besprechen den Rest im Gespräch. Kein Formular, kein Aufwand.